Preissenkungen


Lagerwert­verlust­ausgleich bei Preissenkungen Pharmazeutischer Unternehmer

Warum gibt es das Verfahren?

Die durch individuelle Preissenkungen pharmazeutischer Unternehmer verursachten Lagerwertverluste in Apotheken können vom Pharmazeutischen Unternehmer über den Pharmazeutischen Großhandel ausgeglichen werden. Dieses Verfahren gilt jedoch nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen.

Änderung des PSG-Preissenkungsverfahrens
Handlingsgebühr ab 1. März 2024 nur zwischen pharmazeutischem Unternehmen und einzelnen Großhändlern vereinbar.

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Wer macht was?

Der pharmazeutische Unternehmer

  • füllt den Auftragsbogen aus und sendet ihn an die PSG PHAGRO-Service-GmbH (PSG).
    Einsendeschluss ist jeweils Donnerstag, 14 Uhr, eine Woche vor Veröffentlichung in der PZ.
  • Nennt eine Kontaktnummer für Rückfragen der Apotheken und Großhändler (z. B. bei Verlust des Formulars)
  • erstattet an den Großhandel
    • für Apothekenbestände:
      die Differenzen zwischen den bisherigen und neuen AE-Preisen, multipliziert mit den jeweiligen Beständen in der Apotheke zur Weiterleitung an die jeweilige Apotheke
    • für Großhandelsbestände:
      die Differenzen zwischen den bisherigen und neuen Grosso-Preisen, multipliziert mit den jeweiligen Beständen im Großhandel.

Die PSG

  • erstellt auf Basis des Auftragsbogens ein Preissenkungsformular zur Veröffentlichung in der gewählten Ausgabe der PHARMAZEUTISCHEN ZEITUNG (PZ) am Donnerstag der oder kurz vor der Preissenkung.
  • informiert 2 Tage vor Veröffentlichung des Formulars in der PZ die Geschäftsleitungen der PHAGRO-Mitgliedsunternehmen und durch sie die Niederlassungen des pharmazeutischen Großhandels über den betreffenden Lagerwertverlustausgleich.

Die Apotheke

  • entnimmt das Preissenkungsformular aus der Druckausgabe der PZ.
  • füllt das Preissenkungsformular mit ihren individuellen Daten aus (Absender; Mengen der aufgeführten verschreibungspflichtigen Arzneimittel zum Stichtag der Preissenkung; Name der pharmazeutischen Großhandlung, über die sie den Lagerwertverlustausgleich abwickeln will).
  • übergibt das ausgefüllte Preissenkungsformular an den pharmazeutischen Großhandel.

Zur Abwicklung dieses Verfahrens setzen Sie sich bitte mit der PSG in Verbindung.

PSG:
Telefon: (030) 20188 – 450
Fax: (030) 20188 – 454
E-Mail: office@phagro-service.de

Aufträge senden Sie bitte mit E-Mail an office@phagro-service.de und Fax an 030 20188-454

KW Redaktionsschluss um 14 Uhr am Mittwoch, den
40/41 02. Oktober 2024 (Veröffentlichung am 10.10.2024)
52/01 Jahreswechsel – keine PZ-Ausgaben KW 52/2024 und KW 01/2025